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Die Hundesteuer 2008 wird fällig (Beispiel München)

In München gibt es mehr als 28.000 Hunde. Sie produzieren täglich mindestens sechs Tonnen Hundekot. Was die meisten Hundebesitzer nur allzu oft übersehen: Sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz ihrer Tiere zu beseitigen! Die oft verbreitete Meinung der Hundehalter, die Hundesteuer werde zur Beseitigung des Hundekots erhoben, ist falsch. Die Hundesteuer dient ebenso wie die übrigen kommunalen Steuern der Finanzierung des allgemeinen Haushalts der Stadt. Das Kassen- und Steueramt erinnert in diesem Zusammenhang alle Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2008 zu entrichtende Hundesteuer am 15. Januar 2008 fällig wird. Sofern am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen wird, wird die Forderung zum Fälligkeitstag abgebucht.

{mosgoogle left}Die Stadt München weist darauf hin, dass im Stadtgebiet der Landeshauptstadt die Hundesteuersatzung vom 18. Dezember 1996 in der Fassung der Bekanntmachungen vom 18. Dezember 2000 (MüABl. S. 566) und 10. Januar 2003 (MüABl. S. 24) gilt. Sie enthält eine Reihe von Bestimmungen, die von allen Hundehalterinnen und Hundehaltern zu beachten sind:

Anmeldung


Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie ihn aufgenommen haben oder – wenn der Hund ihnen durch Geburt von einer von ihnen gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – anzumelden.

Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden.

Die Anmeldung eines Hundes ist schnell, einfach und problemlos möglich:

– Online unter www.muenchen.de/hundesteuer
– telefonisch unter 2 33-2 62 97 oder 2 33-2 05 42
– per Fax unter 2 33-2 88 38
– schriftlich beim Kassen- und Steueramt, KF 23, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München
– persönlich montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Kassen- und Steueramt, Zimmer 303, Herzog-Wilhelm-Straße 11

Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Abmeldung

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem ihm der Hund abhanden gekommen oder verendet ist oder nachdem der Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.

Hundesteuersatz

Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden gehaltenen Hund im Jahr 76,80 Euro. Kampfhunde werden mit einem Satz von 613,80 Euro im Jahr
besteuert.

Anlegen einer Hundesteuermarke

Zur Kennzeichnung eines angemeldeten Hundes gibt das Kassen- und Steueramt bei der Anmeldung des Hundes ein Hundezeichen aus. Der Hundehalter darf seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit dem sichtbar befestigten gültigen Hundezeichen umherlaufen lassen.

Durchführung von Kontrollen

Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann die Stadt Kontrollen durchführen und Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes überprüfen im Außendienst in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, ob die Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund bei der Steuerbehörde der Stadt angemeldet
haben.

Was passiert bei Verstößen gegen die Hundesteuersatzung?


Bei Missachtung der Vorschriften kann ein Verwarnungsgeld erhoben, in schwerwiegenden Fällen ein Bußgeld verhängt werden. In besonders schweren Fällen können Verstöße als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Erhebung der Hundesteuer

Gemäß Art. 12 Abs.1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz können die Gemeinden in Bescheiden über Abgaben, die für einen Zeitabschnitt erhoben werden, bestimmen, dass diese Bescheide auch für die folgenden Zeitabschnitte gelten. Die Landeshauptstadt München macht aus Gründen der vereinfachten Abgabenerhebung von diesem Recht Gebrauch.

Auskünfte zur Hundesteuer

Wer einen Hund anmelden will oder weitere Informationen zur Hundesteuer wünscht, wendet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kassen- und Steueramtes, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München, unter den Telefonnummern 2 33-2 05 42 oder 2 33-2 62 97. Telefonisch sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr, und am Freitag von 9 bis 12.30 Uhr erreichbar.
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